Frage von Klaus-Dieter V. • 16.05.2024
Antwort ausstehend von Cem Özdemir Bündnis 90/Die Grünen
Während für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ausschließlich die „Nominallohnentwicklung“ zählt, werden für die Rentenanpassung neben der „Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ (VGR) zwei weitere Faktoren mit einbezogen; nämlich die Entwicklung des Beitragssatzes der Rentenversicherung und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor